25.05. Apropos Versetzungen - Alle Informationen zur Notengebung und Sicherung von Abschlüssen

Liebe Schulgemeinde!

Die Klausuren im Abitur 2020 sind absolviert worden und werden nun korrigiert. Am 08. Juni 2020 werden wir ganztägig die mündlichen Prüfungen des Abiturs 2020 abhalten können. Weiterhin unseren AbiturientInnen viel Erfolg!

Hier sind ab heute neue Informationen zu finden, die die Notengebung und die Sicherung von Abschlüssen beinhalten

 Informationen für die Sekundarstufe 1

 Informationen für die Sekundarstufe 2

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben!

Besonders freuen wir uns, wenn wir ab morgen in einem größeren Rahmen den Präsenzunterricht beginnen dürfen. Unsere erneute Bitte: Immer Abstand einhalten (und alle anderen Regelungen, um einander nicht zu gefährden)! Der Präsenzunterricht ergänzt das weiterhin geltende „Lernen auf Distanz“ (Kernfächer als Schwerpunkt). Danke an unseren Ganztag, der uns jetzt wieder täglich, auch in der Notbetreuung, tatkräftig unterstützt!

Es liegen uns keine weiteren Informationen zum Ende des Schuljahres (etwa Zeugnisausgabe) oder zu Beginn des neuen Schuljahres vor. Das Protokoll der Schulkonferenz am 03. Juni wird öffentlich gemacht, um hier zumindest für die Beratungen und Beschlüsse am Heine weiterhin Transparenz herzustellen.

Bitte bleiben Sie und bitte bleibt ihr gesund,

alles Gute!

 

Schulleitung Heine

 


 

Liebe Eltern der Klassen 5, 6, 7, 8, 9!

In den kommenden Wochen werden wir den Präsenzunterricht ausweiten, so wie Sie es den Informationen auf der Homepage entnehmen konnten. Wir freuen uns, Ihr Kind wieder am Heine zu treffen! Bitte weisen Sie vor dem Schulbesuch Ihr Kind noch einmal auf die geltenden Bestimmungen zur Einhaltung der Hygiene – vor allem Abstand halten – hin.

Auch wenn uns heute (Stand 25. Mai 2020) keine Informationen zu einer Zeugnisausgabe vorliegen, möchten wir Sie mit diesen Ausführungen informieren, wie Noten in diesem Jahr gebildet werden. Wir haben versucht, möglichst eindeutig und klar den aktuellen Stand der veränderten Prüfungsordnung zusammenzufassen.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen das Beste für Ihr Kind – zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren und Fragen zu stellen:

Wir hoffen, dass Sie gesund sind und Sie die besonders herausfordernden Zeiten gut überstehen!

Herzlichst,

Ihre (erweiterte) Schulleitung


Leistungsbewertung Sekundarstufe I

Die Leistungsbewertung (Zeugnisnote) in der Sekundarstufe I (Jahrgang 5-9) beruht auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Zeugnisnote des 1. Halbjahres. Grundlage für die Schuljahresendnote sind außerdem die im zweiten Schulhalbjahr bis zum 13.03.2020 erbrachten Leistungen und die positiven Leistungen, die in der Folgezeit beim Lernen auf Distanz erbracht wurden. Die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistungsbewertung kann verändert werden.

Versetzungen

Jahrgangsstufe 5

Alle Schülerinnen und Schüler gehen von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

Jahrgangsstufe 6

Die Schülerinnen und Schüler gehen in Klasse 7 über. Dies geschieht auch, wenn die Leistungsanforderungen der Klasse 6 aufgrund von Minderleistungen in einzelnen Fächern nicht erreicht sind. Die Erprobungsstufenkonferenz kann für einzelne Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der bisher gezeigten Leistungen und der Gesamtentwicklung einen Schulformwechsel empfehlen. Stimmen die Erziehungsberechtigten dem Schulformwechsel schriftlich zu, bekommen die Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz an der gewählten Schulform durch den Schulträger zugeteilt. Bei zu vielen Minderleistungen ist auf Antrag der Eltern und nach Beratung durch die Schule eine freiwillige Wiederholung möglich.

Jahrgangsstufe 7 und 8

Alle Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen gehen in die nächsthöhere Jahrgangsstufe über, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erfüllt sind. Bei zu vielen Minderleistungen ist auf Antrag der Eltern und nach Beratung durch die Schule eine freiwillige Wiederholung möglich.

Anders als bei den genannten Jahrgangsstufen verhält es sich beim Jahrgang 9:

Hier erfolgt die Versetzung gemäß den bisherigen, notenbasierten Versetzungsbedingungen, weil mit diesem Übergang eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie ein Abschluss (HSA 9 gleichwertig) verbunden ist. Auf Grund der besonderen Umstände sieht das Ministerium hier die Möglichkeit von Feststellungsprüfungen und Nachprüfungen in mehr als einem Fach vor, damit die Versetzung in die Jahrgangsstufe EF erreicht werden kann. Dafür werden individuelle Beratungen durch die Schule stattfinden müssen.

Rechtsgrundlage / Informationen

Präsenzunterricht / Hygiene / Heine: https://hhg-ob.org/index.php/aktuelles/534-12-05-2020-praesenz-zeiten-am-heine-ab-26-05-2020

Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG / Informationen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18443&ver=8&val=18443&sg=0&menu=1&vd_back=N

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Diese Informationen zum Download im PDF: 



Liebe Eltern der Oberstufenjahrgänge, 
liebe Schülerinnen und Schüler!

In den kommenden Wochen werden wir den Präsenzunterricht ausweiten, so wie es den Informationen auf der Homepage zu entnehmen ist. Wir freuen uns darauf, nun unsere Q1 regelmäßig zu sehen und zumindest für die Kernfächer Präsenzunterricht in der Einführungsphase anbieten zu können und auch diesen Jahrgang zu sehen! Bitte beim Schulbesuch die geltenden Bestimmungen zur Einhaltung der Hygiene – vor allem Abstand – einhalten.

Auch wenn uns heute (Stand 25. Mai 2020) keine Informationen zu einer Zeugnisausgabe vorliegen, möchten wir Sie und euch mit diesen Ausführungen informieren, wie Noten in diesem Jahr gebildet werden. Wir haben versucht, möglichst eindeutig und klar den aktuellen Stand der veränderten Prüfungsordnung zusammenzufassen. Generell wird das nächsthöhere Schuljahr erreicht, dennoch müssen Übergänge und Abschlüsse gesichert sein!

Liebe Eltern, wir möchten gemeinsam mit Ihnen das Beste für Ihr Kind – zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren und Fragen zu stellen:

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns, euch wieder am Heine begrüßen zu können; bitte kommt auf uns (Beratungslehrer, Schulleitung) zu, wenn ihr Fragen zu den Ausführungen habt.

Wir hoffen, dass alle die besonders herausfordernden Zeiten gut überstehen!

Herzlichst,

Ihre und eure (erweiterte) Schulleitung


Leistungsbewertung Einführungsphase (EF)

Die Leistungsbewertung (Zeugnisnote) in der Einführungsphase beruht auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres (Kursabschlussnoten) unter besonderer Berücksichtigung der Zeugnisnote des 1. Halbjahres. Grundlage für die Schuljahresendnote sind außerdem die im zweiten Schulhalbjahr bis zum 13.03.2020 gezeigten Leistungen und positive Leistungen, die in der Folgezeit beim Lernen auf Distanz erbracht wurden. Die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistungsbewertung kann verändert werden.

Sicherung Abschluss EF

Unabhängig von den Noten gehen die Schülerinnen und Schüler in die Qualifikationsphase über (Q1). In Einzelfällen finden Beratungen statt, wenn bei zu vielen Minderleistungen möglicherweise der mittlere Schulabschluss gefährdet ist. In diesem Fall sind Nachprüfungen in mehr als einem Fach möglich. Diese Nachprüfungen für einen Abschluss finden in der letzten Woche der Sommerferien statt. Die Entscheidung über eine freiwillige Wiederholung treffen die Eltern nach Beratung und Empfehlung der Schule.

Hinweis Qualifikationsphase (Q1)

Durch das Schreiben der Klausuren darf das erste Quartal des zweiten Halbjahres gewertet werden und die Note für dieses Halbjahr muss nicht vom ersten Halbjahr einfach übernommen werden. Zudem erfolgt gerade für diese Stufe vornehmlich Präsenzunterricht. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zum Schuljahresende auf der Grundlage der im zweiten Halbjahr erbrachten Leistungen Noten in ihren Fächern. In Einzelfällen werden Laufbahnberatungen durch die Schule erfolgen müssen, um auch hier die Möglichkeit auf (eventuell nötige) Abschlüsse zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage / Informationen

Präsenzunterricht / Hygiene / Heine: https://hhg-ob.org/index.php/aktuelles/534-12-05-2020-praesenz-zeiten-am-heine-ab-26-05-2020

Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG / Informationen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18443&ver=8&val=18443&sg=0&menu=1&vd_back=N

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Diese Informationen zum Download im PDF: 

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