Mensa-Bestellung mit MensaMax!
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Essen in der Mensa für ihr Kind bestellen können
Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?
Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein:
Das Projekt lautet: OB2548
Die Einrichtung lautet: HHG
Der Benutzername lautet:
Das Passwort lautet:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie Ihr Passwort beim ersten Einloggen ändern. Das neue Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein, mindestens aus einem Groß- und einem Kleinbuchstaben und einer Zahl bestehen.
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten und Ihre E-Mail-Adresse in MensaMax hinterlegt haben, können Sie sich jederzeit auch ein neues Passwort zusenden lassen. Außerdem müssen Sie natürlich den Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung zustimmen.
Essensbestellung und Abbestellung
- Es werden täglich zwei Menüs zum Preis von 3,75 Euro angeboten. Beide Menüs können jeweils in den Ausführungen "normal", "vegetarisch", "laktosefrei" oder "glutenfrei" bestellt werden.
- Zusätzlich werden drei Salatteller für 2,85 Euro angeboten.
- Drei verschiedene Baguettes zu je 2,65 Euro runden das Angebot ab.
Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens am vorlaufenden Werktag bis um 08:00 Uhr vorgenommen haben. Abbestellungen können noch am Essenstag bis um 08:00 Uhr erfolgen. Später eingehende An- und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat.
Essensausgabe
Ab dem neuen Schuljahr 2022/2023 wird unsere neue "Heine – Card" zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Über die "Heine – Card" wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man die "Heine – Card" zur Essensausgabe immer dabeihaben.
Wenn die "Heine – Card" vergessen wird, muss deshalb niemand hungern. An der Essensausgabe kann auch manuell ermittelt werden, welches Essen bestellt wurde. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, die "Heine – Card" immer mitzubringen.
Wie zahle ich das Essen?
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung:
Empfänger: MensaMax, Treuhandkonto Oberhausen
IBAN: DE32 6665 0085 0005 0220 88
Verwendungszweck: „hier bitte ausschließlich den Benutzernamen eintragen"
Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt ihren Benutzernamen als Verwendungszweck angeben, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand für die Schulverpflegung unter den Schwellenwert von 20 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe selbst verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail (sofern Sie diese eingetragen haben) bzw. über die App.
Da jedes Kind seinen eigenen Benutzernamen und somit seinen eigenen Verwendungszweck hat, müssen Sie bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen tätigen.
MensaMax-App
Über Google Play bzw. über den App Store ist auch eine kostenfreie App erhältlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Web-Lösung einen größeren Funktionsumfang bieten kann.
Bitte beachten Sie zudem, dass die erste Anmeldung am MensaMax-Konto nicht über die App möglich ist, sondern über die Web-Oberfläche durchgeführt werden muss.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. beim Landratsamt. Die Kosten für den Chip müssen Sie jedoch selbst zahlen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid bei unserem Abrechnungspartner vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.
Senden Sie hierzu den Bescheid eingescannt per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie haben Fragen?
Wir haben die Firma MensaMax GmbH mit Sitz in Pforzheim beauftragt, die Abwicklung der Bestellung sowie der kompletten Abrechnung in unserem Namen zu übernehmen. Wir bitten Sie daher, sich zuerst vertrauensvoll dorthin zu wenden.
Entweder per Telefon: 0 72 31 / 9 68 24 20 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Und hier diese Informationen zum Download: